Versorgungsvollmacht

Eine Versorgungsvollmacht, auch Vorsorge- oder Gesundheitsvollmacht genannt, ist eine Ergänzung zur Patientenverfügung. Sie regelt, wer die Patientenverfügung wann durchsetzen darf. Hierzu muss zuvor eine Person aus dem persönliche Umfeld bestimmt werden. Dies hilft , die eigenen Wünsche des Patienten zu respektieren und im Ernstfall durchzusetzen.
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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung kann man im Vorhinein für sich selbst bestimmen, ob man im Ernstfall künstlich am Leben erhalten werden will oder nicht. Diese Willenserklärung dient natürlich nur der Vorsorge, so dass im Notfall nicht die Angehörigen die schwierige Entscheidung tragen müssen, ob und wann die lebenserhaltenden Maßnahmen eingestellt werden. Weiterlesen

Betreuungsverfügung

Durch eine Betreuungsverfügung kann man, bevor oder wenn man sich selbst nicht mehr versorgen kann, bestimmen, wen man als Betreuer haben möchte. Eine Betreuungsvollmacht unterscheidet sich aber von einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht. Ein Betreuer wird nur für die Bereiche eingesetzt, die der Betroffene nicht mehr selbst regeln und bestimmen kann. Die Gründe hierfür können körperlicher, psychischer und seelischer Natur sein. Weiterlesen

Betreuungsvollmacht Formular

Eine Betreuungsvollmacht, auch Vorsorgevollmacht genannt, muss man beantragen. Das zuständige Betreuungsgericht bestellt dann bei Bedarf keinen eigenen Betreuer mehr, sondern prüft die Betreuungsvollmacht und setzt den genannten Betreuer ein. Gibt man die Betreuungsvollmacht frühzeitig beim Vormundschaftsgericht bekannt, kann der Betreuer auch schnell als gesetzliche Vertretung eintreten. Über die Form und die Formulierung in einer solchen Betreuungsvollmacht sollte man sich vorher jedoch genau erkundigen. Weiterlesen

Betreuungsvollmacht

Was ist eigentlich eine Betreuungsvollmacht? Sobald jemand auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen bzw. geistigen Behinderung seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr ganz oder teilweise erledigen kann, ist es nach deutschem Recht möglich, eine Betreungsvollmacht auszustellen. Die Betreuungsvollmacht wird gerne auch als Vorsorgevollmacht bezeichnet. In der Praxis handelt es sich um eine äußerst sinnvolle und wichtige Vorkehrung für den Notfall bei älteren Menschen. Mit einer ausgefertigten und rechtskräftigen Betreuungsvollmacht kann eine Person des eigenen Vertrauens bestimmt werden und sich um die Anliegen der zu betreuuenden Person kümmern. Weiterlesen